Freie Wähler Korbach                                                                                         21.04.2015

Antwort Windenergie

 
Hallo Harald,

ich beginne mal damit aus meiner eigenen Haushaltsrede vom 14.12.12 zu zitieren.

„Thema Energie und Rohstoffe für morgen.

Wir machen den Weg gerne frei für regenerative Energien im Bereich der Stadt Korbach und seiner Ortsteile.
Aber nicht in jeder Konsequenz. Das Problem ist die Menge an Windanlagen die auf uns zurollt.
Beispiele wie man es nicht machen sollte, sind die Planung der Windkraftanlagen in Lichtenfels, "Am Eschenberg“ womit unsere Ortsteile Eppe, Hillershausen, Nieder-Schleidern, Goldhausen und die Ense Dörfer betroffen sind.

Ebenso die Planung des umstrittenen Repowering auf der Helmscheider Höhe.
Neben der Berücksichtigung der natur- und umweltschutzrechtlichen Kriterien, ist der Bürger für uns das wichtigste Entscheidungsmerkmal.
Wir werden keine Projekte genehmigen, die Mensch und Natur stark belasten.“
So die Ansicht der FW schon 2012.

Wir machen uns große Sorgen um unsere Heimatstadt und deren Ortsteile.
Wir sind sicherlich keine Gegner der Energiewende, wir befürchten aber das in Rhena, Goldhausen, Lelbach, Lengefeld, Helmscheid und Strothe eine enorme Anzahl von Windkraftanlagen zusätzlich aufgestellt werden soll, die die Anwohner über das vertretbare Maß hinaus belasten. Das gar eine Umzingelung von Ortsteilen droht.
Der Schutz der Region mit Ihren Menschen, und der Flora und Fauna muss bei der Ausweisung weiterer Windenergieflächen Vorrang genießen.
Weitere Folgen für die Ortsteile sind zu befürchten:
Einschränkungen bei Ausweisungen von Baugebieten, Industrieflächen ( im Norden von Korbach ), oder anderen Gebieten.
Werden in Ortsteilen dann noch Baugebiete ausgewiesen werden können?
Werden die Bauplätze noch verkauft?

Fazit:
Wir sind nicht die ausführende Behörde, sondern wir sind die Betroffenen.
Windräder außerhalb von Städten und Ortsteilen gelten als privilegierte Vorhaben.
Um hier Konzentrationsflächen auszuweisen wird ein Teilregionalplan bis ins Detail aufgestellt.
Dieser besteht aus harten (Windhäufigkeit, Mindestabstände, Schutzgebiete)  und weichen Kriterien ( Landschaftsbild, Lärmzonen, Schattenschlag ).

Aufgestellt wird der Teilregionalplan Nordhessen vom Regierungspräsidium Kassel.
Hier können wir lediglich eine Stellungnahme abliefern:
Einzelne Planungsgebiete müssen geprüft werden und die Geeignetheit festgestellt werden.  Im Zweifel Nein!
Das Landschaftsbild muss berücksichtigt werden.
Altanlagen dürfen nicht alle durch Repowering ersetzt werden. Auch hier die Heranziehung aller harten und weichen Kriterien bei der Zulassung.

Die Verlegung des Flechtdorfer Wetterradars und die damit verbundene Ausweisung von weiteren Vorangsgebieten werden abgelehnt.
Dies sind vorerst die Punkte die ich Dir mitteilen kann. Weitere Beratungen in der Mitgliederversammlung stehen noch an.

LG Kai