3. Offenlegung Teilregionalplan Energie Nordhessen

Die Einwendungsfrist zum geänderten Teilregionalplan Energie Nordhessen (3. Offenlegung) endet am 02. Oktober 2019. Weitergehende Informationen des Regierungspräsidiums sind über die nachfolgende Seite zu erhalten:

https://rp-kassel.hessen.de/erg%C3%A4nzendes-verfahren-zum-teilregionalplan-energie

Eure Einwendungen könnt ihr per E-Mail an Regionalplan@rpks.hessen.de oder schriftlich (Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 21, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel) abgeben. Per E-Mail abgegebene Stellungnahmen erhalten eine automatische Antwortmail. Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestätigung auf schriftlich abgegebene Stellungnahmen.

Im Raum Korbach sind die Gebiete KB 80 (Hohen Rade) im Umfeld der Mülldeponie und das KB 87 (Flechtdorf/Helmscheid) betroffen und damit besonders die Orte: Flechtdorf, Schweinsbühl, Benkhausen, Rhena, Lelbach und Helmscheid.

Macht reichlich Gebrauch von euren Einspruchsmöglichkeiten, je individueller diese gehalten sind, um so besser. Ihr könnt auch eure gegebenenfalls geänderten oder ergänzten Einwendungen zur 2. Offenlegung verwenden.


Vom RP werden wichtige Informationen zum Genehmigungsverfahren für den Windpark "Welsches Lied" den Bürgern vorenthalten!

- Wir stellen Musterstellungnahmen zur Verfügung, die direkt für den eigenen Widerspruch verwendet werden können -

Das Genehmigungsverfahren für den Windpark "Welsches Lied" zwischen Goldhausen, Lengefeld, Alleringhausen, Rhena und Lelbach geht in die entscheidende Phase. Seit Montag ist im neusten Hessischen Staatsanzeiger 10/2019 S.230 das Vorhaben beschrieben (vgl. Anlage 1). Die Genehmigungsunterlagen können, wie in der Anlage beschrieben, u.a. bei der Stadt Korbach, Prof.-Kümmell-Straße 9, in der Zeit vom 11. März 2019 bis zum 10. April 2019 eingesehen werden.

Schriftlicher Einspruch ist wichtig

Schriftliche Einwendungen müssen spätestens bis zum 10. Mai 2019 bei den die Unterlagen auslegenden Stellen eingegangen sein und können von allen, die sich durch den geplanten Windpark in irgendeiner Form betroffen fühlen, eingereicht werden. Das müssen nicht nur Bewohner der umliegenden Ortsteile sein, sondern z.B. auch Korbacher, Willinger oder Bewohner aus dem Naturpark Diemelsee.

Wichtig ist, dass man schriftlich Einspruch einlegt, denn nur so bleibt man Verfahrensbeteiligter. Legt man keinen Einspruch ein ist man nach Ende der Einspruchsfrist raus aus dem Verfahren und hat dann auch später keine Möglichkeit, gegen das Projekt vorzugehen.

Bild Fotomontage - So könnte es bald aussehen: Blick vom Dorfgemeinschaftshaus Goldhausen auf die über 200m hohen Windräder.

Hier gibt es aktuelle Virtualisierungen mit Blick auf die 7 neuen WKA von unterschiedlichen Ortschaften

Regierungspräsidium "trickst" Gegner des Projektes aus

Eigentlich ist es üblich, solche Vorhaben in den "Amtlichen Bekanntmachungen" in der WLZ zu veröffentlichen. Das Regierungspräsidium (RP) hat diesmal einen anderen Weg gewählt und das Vorhaben im Hessischen Staatsanzeiger beschrieben. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, stellt aber dennoch den Versuch dar, die Gegner des Projektes "auszutricksen", denn der RP weiß genau, dass geschätzt 99 % der Bevölkerung nicht in den Staatsanzeiger schauen oder sogar nichts von dessen Existenz wissen. Außerdem hat man als Nichtabonnent des Staatsanzeigers erst nach 10 Tagen online die Möglichkeit, auf den genauen Text zuzugreifen.

Auf sog. Informationsveranstaltungen des RP, wie z.B. im vergangenen Jahr in Fürstenberg oder Naumburg, wurde stets betont, dass man die Bevölkerung umfassend informieren, sie bei den geplanten Projekten "mitnehmen" und nicht gegen sie agieren wolle. Diese Äußerungen erweisen sich jetzt als "Gerede", wenn nämlich im entscheidenden Moment, wo die Bürger ihre Einwände formulieren können, der Versuch unternommen wird, den Bürgern wichtige Informationen vorzuenthalten und an ihnen vorbei möglichst geräuschlos das Vorhaben zu verwirklichen. Dieses Verhalten des RP dient einzig dem Zweck, die Anzahl der Einwände möglichst klein zu halten, um den geplanten Windpark möglichst schnell genehmigen zu können.

Die Planskizze findest du hier

und hier den Staatsanzeiger

Die Unterlagen der Öffentlichen Auslegung können hier eingesehen werden.

Legen Sie jetzt Einspruch ein, mit unserem Mustereinspruch

Wir stellen Mustereinspruch zur Verfügung, die direkt für den eigenen Widerspruch verwendet werden können.

Der Einspruch kann in der Zeit vom 11. März 2019 (erster Tag) bis 10. Mai 2019 (letzter Tag) eingereicht werden


Jeder der eine Eingabe macht bekommt eine Antwort vom Amt. Dazu ist dieses gesetzlich verpflichtet!

Hier einige Tipps, die von Seiten des Anwalts und von Bürgern stammen, die eine erfolgreiche Eingabe gemacht haben:

  1. je mehr Einsprüche beim Amt eingehen, desto größer sind die Erfolgschancen, es macht also Sinn  unterschiedliche Briefe zu verfassen, wenn mehrere Parteien unter einer Adresse leben.
  2. Machen Sie Papier, auch, wenn das Umweltunfreundlicher ist. Es wird mit Sicherheit eine Akte angelegt und der materielle Umfang einer Akte hat einen größere Präsenz, als ein Mailordner.
  3. verfassen Sie Ihre Eingabe nach Möglichkeit mit Ihren eigenen Worten und formulieren Sie die Argumente die Sie nutzen möchten mit eigenen Worten aus. Es geht nicht darum, dass Sie toll formulieren müssen, es geht darum, dass es wahrhaftig ist.
  4. Stellen Sie Fragen!! Die Sachbearbeiter müssen Ihre Fragen beantworten.
  5. Wenn es Ihnen entspricht, dann verfassen Sie Ihren Einspruch emotional. Bauen Sie auch hier Fragen ein, die Ihre Sorgen ausdrücken und sprechen Sie dabei die Damen und Herren Sachbearbeiter persönlich an, mit Bitte  um Beantwortung Ihrer Fragen oder einer Einschätzung, die Ihre Sorgen ausräumt
  6. Seien Sie ehrlich! Dort sitzt zwar ein Beamter, aber auch ein Mensch. Wir Menschen spüren Ehrlichkeit, Empathie ist uns in die Wiege gelegt. Wenn jemand ehrlich zu uns ist, dann fällt es uns schwerer ihn anzulügen.

Mustereinspruch